• Mittelständisch im Herzen, gross im Service und Handeln

    Hecker Werner Himmelreich ist eine mittelständische Kanzlei und zählt in ihren Schwerpunktgebieten zu den spezialisierten Anwaltskanzleien in Deutschland. Unsere Kanzlei mit Standorten in Köln, Berlin, Leipzig, Düsseldorf, Stuttgart und München ist regional, bundesweit sowie international tätig.

     

     

     

    Unser Anspruch dabei ist eine herausragende juristische Beratung unserer Mandanten auf dem Niveau von Großkanzleien. Der Mandant steht im Mittelpunkt unserer Beratung. Seine Interessen vertreten wir jederzeit mit Durchsetzungskraft, ohne Wenn und Aber.

     

  • Spezialisierung, Erfahrung, Konzentration und Durchsetzung

    HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB wurde vor mehr als fünfzig Jahren in Köln gegründet und ist ein mittelständische Kanzlei mit 6 Standorten, über 30 Berufsträgern und rund 40 Mitarbeitern. Unser Anspruch ist es, Ihnen nicht nur eine juristisch gute Einzellösung, sondern die für Ihre unternehmerischen wie privaten Belange jeweils beste und effizienteste Lösung zu bieten. Dies gelingt uns aufgrund konsequenter Spezialisierung unserer Berater, Konzentration auf unsere Kerngeschäftsfelder Immobilie/Bau, Unternehmen, Privatmandanten, Verwaltung/öffentliche Hand sowie einer jahrzehntelangen Erfahrung nicht nur in der Rechtsberatung, sondern auch in der gerichtlichen Durchsetzung.

     

  • Informativ, praxisnah und tiefgründig – Fachvorträge und Publikationen

    Die Vorträge, Seminare, Veranstaltungen und Publikationen von Hecker Werner Himmelreich rund um die Kernthemen Immobilie/Bau, Unternehmensrecht, Privatrecht und Verwaltung/öffentliche Hand werden von Unternehmen, Behörden und Einzelpersonen gern angenommen um einen Einstieg in komplexe Rechtsfragen zu erhalten, oder um sich zu aktuellen Neuerungen in der Rechtsprechung zu informieren. Als Dozenten an verschiedenen Unis, FHs und Privatinstitutionen sind unsere Mitarbeiter deutschlandweit vertreten.

News und Events

2023
News und Events

Bauprojekte mit Total- und Generalunternehmern:

Spannungsfeld zwischen Personalmangel, Beschleunigung und Mittelstandsförderung

Einladung zum Unternehmergespräch (online) 
am 31. Januar 2024

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die öffentliche Hand sieht sich mit erheblichen Anforderungen an die Modernisierung der baulichen Infrastruktur konfrontiert. Doch wenn öffentliche Auftraggeber Bauvorhaben durchführen wollen, sind sie an das Vergaberecht gebunden. Dieses sieht in Deutschland die grundsätzliche Förderung des Mittelstandes in Gestalt der Vergabe in Fach- und Teillosen vor. Vielen öffentliche Auftraggeber fehlen jedoch bereits die personellen Ressourcen, um große Bauvorhaben in Einzelvergabe zu bewältigen. Darüber hinaus haben General- oder sogar Totalunternehmeraufträge noch weitere unbestreitbare Vorteile: Beschleunigung des Projekts, frühestmögliche und größtmögliche Kostensicherheit, nur wenige oder sogar nur ein Vertrags- und Ansprechpartner auf Auftragnehmerseite und folglich weniger bzw. keine Schnittstellen in Bauausführung und Gewährleistung. Im Falle der Totalunternehmervergabe entfällt für den Auftraggeber zusätzlich auch das Koordinationsrisiko zwischen Planung und Ausführung. Bestätigt wird dies durch eine Vielzahl von GU- und TU-Projekten, die gerade in jüngerer Zeit sehr erfolgreich abgeschlossen wurden. Von unseren Erfahrungen mit diesen Projekten können wir berichten.

In vergabe- und vertragsrechtlicher Hinsicht stellen sich in diesem Zusammenhang für alle Beteiligten eine Reihe von Fragen:
►    Wann bietet sich eine TU-Vergabe an?
►    Unter welchen Voraussetzungen ist eine solche Vergabe möglich?
►    Wie geht man idealerweise vor?
►    Welche Risiken gehen mit einer TU-Vergabe einher?
►    Welche Möglichkeiten gibt es in der Vertrags- und Vergabegestaltung?
►    Was muss bei der Durchführung des Projektes beachtet werden?
►    Gibt es Besonderheiten bei der Abwicklung?

Diese Fragestellungen wollen wir aus juristischer Sicht beleuchten und einordnen. Ihre Referenten der HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB werden insbesondere die rechtlichen und wirtschaftlichen Themen ansprechen und hilfreiche Lösungsvorschläge darstellen. 

Hierzu laden wir Sie zu einer Online-Informationsveranstaltung per Teams mit anschließender Diskussion ein.

Zeit:                      Mittwoch, 31. Januar 2024, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Zugang:              online via Teams

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Unsere Themen sind:

•    Bei welchen Bauvorhaben ist eine TU-/GU-Vergabe möglich?
     o    Voraussetzungen 
     o    Abweichung vom Gebot der Mittelstandsförderung
     o    Welche Vorarbeiten sind erforderlich, bevor eine TU-/GU-Vergabe starten kann?
     o    Wirtschaftlichkeit trotz TU- bzw. GU-Zuschlag?
     o    Zielpreismodell, Open-Book-Verfahren, Mehrparteienverträge, Lean Construction: Wann sind diese Gestaltungen möglich und sinnvoll?

•    Wie strukturiert man eine TU-/GU-Vergabe?
     o    Wahl des Vergabeverfahrens
     o    Abfrage und Bewertung von Planungslösungen
     o    stets sinnvoll: Marktsondierungen
     o    Best Practices

•    Der Bauablauf und die Abwicklung:
     o    Inhalte eines GU- bzw. TU-Vertrages
     o    vergabe- und vertragsrechtliche Bindungen
     o    GU-Vertrag: Schnittstelle zum Planungsteam
     o    Baucontrolling und Qualitätskontrolle

Referenten:               
RA Dr. Norbert Reuber, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln
RA David Poschen, Fachanwalt für Vergaberecht, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln 
RA Alexander Thesling, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln

Zur digitalen Teilnahme benötigen Sie lediglich ein übliches Endgerät (PC, Laptop, Tablet) und Internetzugang. Besondere Softwareanforderungen bestehen nicht. Nach Ihrer Anmeldung zur digitalen Teilnahme erhalten Sie einen entsprechenden Link, mit dem Sie sich einwählen können. 

Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer NRW als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.

Wir freuen uns, Sie an diesem Nachmittag online begrüßen zu dürfen und bitten Sie, sich über den nachfolgenden Link zu registrieren:

https://events.teams.microsoft.com/event/dc0a5d1e-2379-4822-b22b-390cebcea322@e6cf75af-b591-4272-b1bf-3514206e65d5 

Wenn Sie sich erfolgreich registriert haben, erhalten Sie die Online-Zugangsdaten automatisch. Bei Fragen oder Problemen mit der Anmeldung können Sie sich gerne per E-Mail (rb@hwhlaw.de), oder durch einen Anruf (0221/92081-147) bei uns melden. 

Präsentation

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Norbert Reuber                                       David Poschen                                  Alexander Thesling
Rechtsanwalt                                                Rechtsanwalt                                    Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht          Fachanwalt für Vergaberecht

2023
News und Events

Rechtsanwälte HECKER WERNER HIMMELREICH auf dem Gebiet des Familienrechts erneut als eine der besten fünf überregionalen Kanzleien ausgezeichnet

In einer gemeinsam von den Magazinen „Capital“ und „Stern“ in Auftrag gegebenen Studie wurde HECKER WERNER HIMMELREICH im Jahr 2023 erneut als eine der besten fünf überregionalen Kanzleien auf dem Gebiet des Familienrechts ausgezeichnet.

2023
News und Events

Unternehmergespräch: Kommunale Wärmeplanung


•    Veranstalter: HECKER WERNER HIMMELREICH und PricewaterhouseCoopers
•    Dienstag, 28.11.2023, 16.00 – 18.00 Uhr
•    Online per Teams
•    Anmeldungen bis 23.11.2023 telefonisch (0221/92081-147) oder per E-Mail an rb@hwhlaw.de

Unter den vielfältigen Herausforderungen für die Kommunen in den nächsten Jahren ist die kommunale Wärmeplanung eine der anspruchsvollsten. In der Fachwelt besteht weitgehendes Einvernehmen, dass die Wärmewende nur gelingen kann, wenn die Wärmeversorgung auf örtlicher Ebene unter Einbeziehung der lokalen Akteure geplant wird. Hierzu ist die Novelle zum Gebäudeenergiegesetz – in der öffentlichen Diskussion als „Heizungsgesetz“ bekannt – nach heftiger Diskussion verabschiedet worden. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren, soll aber schon zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Danach sollen die ca. 11.000 Kommunen in Deutschland innerhalb gestaffelter Fristen zwischen dem 30. Juni 2026 und dem 30. Juni 2028 ihre kommunale Wärmeplanung vorlegen. Für alle Beteiligten stellen sich eine Reihe von Fragen:

►     Welche Verpflichtungen hat die Kommune im Einzelnen?
►     Welche Ziele sollen mit der kommunalen Wärmeplanung erreicht werden?
►     Wie kann die Kommune an den Start gehen?
►     Welche Rolle können die Stadtwerke spielen?
►     Welche Aufgaben stellen sich für Planer und Berater?
►     Was können die Versorger und die Anbieter von Contracting-Verträgen zur kommunalen Wärmeplanung beitragen?
►     Welche Anforderungen des Vergaberechts sind zu beachten?
►     Und schließlich: Wie wird die kommunale Wärmeplanung umgesetzt?

Diese Fragestellungen wollen wir aus energiewirtschaftlicher und juristischer Sicht beleuchten und einordnen. Ihre Referenten der HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB und der PricewaterhouseCoopers GmbH werden insbesondere die rechtlichen und wirtschaftlichen Themen ansprechen und hilfreiche Lösungsvorschläge darstellen. 

Hierzu laden wir Sie zu einer interdisziplinären Informationsveranstaltung online per Teams mit anschließender Diskussion ein.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Referenten:     
RA Paul Roßbach, Rechtsanwalt für Energierecht, PwC Legal Düsseldorf
RAin Lisa Goeke, Rechtsanwältin für Energierecht, PwC Legal Düsseldorf
RA Dr. Norbert Reuber, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln
RA David Poschen, Fachanwalt für Vergaberecht, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln 
RA Alexander Thesling, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln

Unsere Themen sind:

•    Was ist die kommunale Wärmeplanung?
     o    Aktueller Stand der Wärmegesetzgebung
     o    einschließlich der GEG-Novelle

•    Welche Aufgaben hat die Kommune?
     o    Auswirkungen auf die verschiedenen Akteure
     o    u. a.: Immobilien- und Wohnungswirtschaft – Stadtwerke

•    Kommunale Wärmeplanung und Vergaberecht:
     o    Die Stadtwerke als wesentliche Kenntnisträger: Grenzen der Inhouse-Vergabe
     o    Die öffentlich-öffentliche Kooperation als mögliche Lösung
     o    Der Bürgermeister im Aufsichtsrat der Stadtwerke: Vorsicht bei Interessenkol-lisionen
     o    Der künftige Versorger als Berater: die Projektantenproblematik
     o    Vielfach unbeachtet: Vergaberecht beim Abschluss von Konzessionsverträgen

•    Das Instrumentarium zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung
     o    Abschluss von Konzessionsverträgen
     o    Die kommunale Wärmeplanung im Bebauungsplan
     o    Wärmeplanung mit städtebaulichen Verträgen
     o    Und natürlich: die ordnungsrechtlichen Folgen im GEG („Heizungsgesetz“)

Präsentation
 

Veröffentlichungen

2024
Buch

GmbH-Handbuch für den Mittelstand

3. Auflage 2024 | Springer-Verlag GmbH | Autor: Heinz-Peter Verspay | ISBN: 978-3-662-68505-1

2023
Buch

Vorwerk, Prozessformularbuch, 12. Auflage 2024

Mitautorin: Dr. Susanne Sachs | Kap. 121 Zugewinnausgleich, Kap. 124...

2023
Buch

Vorwerk, Prozessformularbuch, 12. Auflage 2024

Mitautor: Andreas Kluge | Kap. 121 Zugewinnausgleich, Kap. 124...

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