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GRUNDSTÜCKSRECHT
GRUNDSTÜCKSRECHT

Grundstückstransaktionen erfordern rechtliche Beratung. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer müssen regelmäßig die rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse der Immobilie prüfen. Bei den Vertragsverhandlungen sind die Ergebnisse der Ankaufs- bzw. Verkaufsprüfung zu berücksichtigen. Ziel des Vertragsschlusses muss es sein, die maßgeblichen Rechtsfragen zu regeln und mögliche künftige Konflikte zu vermeiden.

Unsere Partnerschaft deckt das gesamte Spektrum des Grundstücks- und Immobilienrechts ab. Unser Know-how umfasst Transaktionen bei sämtlichen Immobilienklassen – neben Büro- und Wohnobjekten auch Einzelhandels- und Spezialimmobilien wie Hotels, Industriestandorte, Logistik, Pflegeheime usw. Auf besondere Erfahrungen können wir bei Projektentwicklungen sowie bei Immobilientransaktionen verweisen, die mit der Durchführung von Bauvorhaben verbunden sind. Spezialkenntnisse haben wir bei Transaktionen aus der Insolvenz, der Zwangsverwaltung und der Zwangsvollstreckung.

Wir beraten und betreuen Sie bei allen Fragen rund um Rechte an Grundstücken, vor allem auch im Zusammenhang mit Erbaurechten oder Dienstbarkeiten oder den besonderen Verhältnissen beim Überbau über fremde Grundstücksgrenzen.

Unsere Mandanten sind institutionelle und private Investoren, Family Offices, Projektentwickler, Bauträger, Insolvenzverwalter sowie private Erwerber und Verkäufer von Immobilien.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Beratung bei der marktkonformen rechtlichen Gestaltung von Immobilienprojekten
  • Buyers Due Diligence
  • Vendor Due Diligence
  • Tax Due Diligence
  • Selbstverständlicher Bestandteil der Due Diligence ist für uns ein verständliches und mandantenorientiertes Berichtswesen (Reporting) mit der frühzeitigen Mitteilung von bedeutenden Problemfeldern (Red Flags) und Deal Breakern
  • Transaktionsberatung vom Letter of Intent bis zum Signing und Closing, Beratung bei Vertragsverhandlungen zum Abschluss von Immobilienverträgen
  • Unterstützung bei der Beseitigung von rechtlichen Transaktionshindernissen, z. B. des Bauplanungs- oder Bauordnungsrechts, der Mietverträge oder der steuerlichen Gestaltung
  • Gestaltung von Erbbaurechtsverträgen, Kauf und Verkauf von Erbbaurechten
  • Betreung bei Rechtsfragen zu Grundstücksbelastungen, insbesondere Dienstbarkeiten
  • Beratung bei der rechtlichen Gestaltung von Immobilienfinanzierungen, etwa Mezzanine-Finanzierungen
  • Unterstützung bei der Vertragsabwicklung
  • Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Streitfällen aus Immobilientransaktionen
ANSPRECHPARTNER
Dr. Petra Christiansen-Geiss . Rechtsanwältin . Partnerin
Dr. Petra Christiansen-Geiss
RECHTSANWÄLTIN . PARTNERIN
Klaus F. Delwig . Rechtsanwalt . Partner
Klaus F. Delwig
RECHTSANWALT . PARTNER
DAVID POSCHEN
David Poschen
RECHTSANWALT . PARTNER
DR. NORBERT REUBER
Dr. Norbert Reuber
RECHTSANWALT . PARTNER