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BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT UND MITBESTIMMUNG
BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT UND MITBESTIMMUNG

Unternehmerische Entscheidungen lösen oftmals Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates aus. Ohne die Beteiligung des Betriebsrates ist die Umsetzung entsprechender Maßnahmen unwirksam. Zugleich kann die Beteiligung des Betriebsrates dazu beitragen, dass die Maßnahme sowohl dem Interesse des Betriebes als auch dem der Belegschaft gerecht wird.

In betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte. Dabei können unsere Fachanwälte auf eine langjährige Referententätigkeit und ihre umfassende praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts zurück blicken.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Interessenausgleich
  • Sozialplan
  • Betriebsvereinbarung
  • Einigungsstelle
  • Betriebsänderung
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