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STAATSHAFTUNGSRECHT
STAATSHAFTUNGSRECHT

Ein Rechtsstaat muss für die Fehler seiner Organe haften. Dies ist im deutschen Recht auch vorgesehen, allerdings mit sehr unterschiedlichen, teilweise hoch komplizierten Regeln in diversen Rechtsquellen (bis hin zur Einleitung des preußischen Allgemeinen Landrechts) und zahlreichen Einschränkungen und Ausnahmen. Häufiger als in anderen Rechtsgebieten enden Auseinandersetzungen vor Gericht (meistens, aber nicht immer, vor den Zivilgerichten).Besonders oft sind tatsächliche oder vermeintliche Fehler der Bauverwaltung betroffen.

Wir beraten und vertreten Kommunen und andere Hoheitsträger sowie Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger in Staatshaftungsfällen. Soweit es sich um Angelegenheiten der Bauverwaltung handelt, greifen wir dabei auf unsere jahrzehntelange baurechtliche Kompetenz zurück.

In gerichtlichen Streitigkeiten vertreten wir unsere Mandanten bundesweit vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Beratung und Vertretung von Kommunen, anderen Hoheitsträgern, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern in staatshaftungsrechtlichen Fällen
  • Vertretung in gerichtlichen Streitigkeiten vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten
ANSPRECHPARTNER
DR. NORBERT REUBER
Dr. Norbert Reuber
RECHTSANWALT . PARTNER
Alexander Thesling
Alexander Thesling
RECHTSANWALT
Marvin Klein . Rechtsanwalt
Marvin Klein
RECHTSANWALT