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KRAFTFAHRT-
VERSICHERUNGSRECHT
KRAFTFAHRT-
VERSICHERUNGSRECHT

Ob es um die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Schadenereignissen im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug oder Deckungsfragen in der Krafthaftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung geht, wir sind die richtigen Ansprechpartner. Für Firmen übernehmen wir die Regulierung der Schäden, die die Fahrzeuge ihrer Flotte erleiden.

In Krafthaftpflichtfällen greifen wir bei der Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aus Verkehrsunfällen, auch solchen mit Auslandsbezug, greifen wir auf unsere langjährige Prozesserfahrung und unsere detaillierten Kenntnisse der Rechtsprechung zu Haftungsquote und den einzelnen Schadensersatzpositionen zurück. Wir helfen bei der Regulierung auch großer Personenschäden und finden gemeinsam bereits vorprozessual eine einvernehmliche Lösung mit dem Geschädigten.

Unsere Anwälte betreuen den Versicherer bei allen Deckungsprozessen in der Kaskoversicherung.

Wir unterstützen und betreuen Firmen beim Management ihres Fuhrparks und kümmern uns für diese um die Abwicklung und Regulierung der Schadenereignisse, in die die Fahrzeuge ihrer Flotte verwickelt sind. Hier können wir auf die Erfahrung bei der Betreuung u.a. einer der größten Flotten Deutschlands zurückgreifen.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Außergerichtliche Beratung/Vertretung
  • Bundesweite Prozessvertretung in Haftungsprozessen
  • Bundesweite Prozessvertretung in Deckungsprozessen
  • Regresse
  • Betrugsaufklärung

 

Insbesondere:

  • Flotten-/Fuhrparkmanagement
  • Kasko
  • Kraftfahrthaftpflicht
ANSPRECHPARTNER
Antonia Herrmann . Rechtsanwältin . Partnerin
Antonia Herrmann
RECHTSANWÄLTIN . PARTNERIN