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STRAFRECHT & ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT
STRAFRECHT & ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT

Strafrecht ist allumfassendes Mittel staatlicher Kontrolle und Steuerung. Gleiches gilt für die Unzahl von Bußgeldtatbeständen.

Wir erleben dies alle nahezu täglich im Straßenverkehr. Wie – im wahrsten Sinne – schnell ist hier ein Bußgeld fällig oder werden empfindliche Strafen verhängt. Wer täglich auf sein Auto angewiesen ist, weiß wie sehr ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug schmerzt. Dem Verkehrsstrafrecht widmet sich unsere Kanzlei intensiv seit rund 40 Jahren, wir führen die Tradition fort.

Wir stehen unseren Mandanten aber auch dann bei, wenn sie außerhalb des Straßenverkehrs mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Dies reicht von der Vertretung gegen den Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung oder der Beleidigung bis hin zur Vertretung in mehr oder minder komplexen wirtschaftlichen Zusammenhängen, z.B. im Zusammenhang mit Insolvenzen. In der Vertretung von derartigen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Da die Ermittlungsbehörden nicht nur gegen einzelne Personen sondern auch gegen Unternehmen – und sogar staatliche Behörden – vorgehen, kommt neben der Vertretung von Unternehmen ein steigender Stellenwert zu. Mit Blick auf die gestiegene Bedeutung des Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht sind wir auch in Compliance-Fragen sowie bei der Durchführung interner Ermittlungen (Internal Investigation) ihr Ansprechpartner haben dabei die Schnittstellen zur Managerhaftung und D&O im Blick.

Unsere Strafverteidiger sind seit Jahren sowohl als Individualverteidiger wie auch als Unternehmensvertreter tätig. Sie nehmen sich Ihrer Probleme vorwurfsfrei an. Bei Bedarf werden für spezielle Fragen interne oder externe Kollegen – Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater, Sachverständige – hinzugezogen, um in einem Verteidigungsteam gemeinsam die passende Lösung zu erarbeiten.

Zu einzelnen Schwerpunkten sei auf die Leistungsübersicht verwiesen.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Verteidigung im Verkehrsstrafrechts und bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Verteidigung im allgemeinen Strafrecht wie etwa
    • Beleidigung
    • Betrug
    • Körperverletzung
    • Nötigung
    • u.s.w.

  • Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen z.B. wegen
    • der Nichtabführung von Sozialabgaben
    • Insiderdelikten
    • Unfällen am Arbeitsplatz, insbes. auf Baustellen

  • Verteidigung von Ärzten wegen Behandlungsfehlern
  • Verteidigung von Steuerpflichtigen wegen der Nichtabführung von Steuern und Zöllen
  • Verteidigung von Unternehmern und Unternehmer z.B. wegen
    • Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz (Embargoverstöße)
    • Insolvenz des Unternehmens
    • Korruption
    • Straftaten von Mitarbeitern
    • fehlerhafter Unternehmensorganisation
    • dem Vorwurf der Untreue
    • Umweltverschmutzung
    • Urheberrechtsverstößen und unlauterem Wettbewerb
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8 April, 2021 in Dr. Frank Heerspink, Strafrecht
ANSPRECHPARTNER
DR. FRANK HEERSPINK
Dr. Frank Heerspink
RECHTSANWALT . PARTNER
LL. M. STEFAN NÜSSER
Stefan Nüsser LL. M.
RECHTSANWALT . PARTNER