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MÄNGELRECHT/ BAUTRÄGERRECHT
MÄNGELRECHT/ BAUTRÄGERRECHT

Kaum ein Bauvorhaben wird mangelfrei erstellt. Dementsprechend nimmt die Geltendmachung von Mängelrechten häufig bei der Abwicklung und Beendigung von Bauvorhaben einen weiten Raum ein. Wichtig ist, dass rechtzeitig Mängel festgestellt werden und die erforderlichen Voraussetzungen für die Durchsetzung von Mängelrechten geschaffen werden. Hierbei begleiten wir sie. Gleiches gilt für die Abwehr unberechtigter Forderungen in diesem Bereich.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Begleitung bei der Feststellung von Mängeln
  • Geltendmachung von Mängelrechten
  • Vertretung in selbständigen Beweisverfahren
  • Vertretung in Mängelhaftungsprozessen
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten und Abwicklung von Bauträgerverträgen als typengemischte Verträge (Kauf- und Werkvertragsrecht)
ANSPRECHPARTNER
Dr. Petra Christiansen-Geiss . Rechtsanwältin . Partnerin
Dr. Petra Christiansen-Geiss
RECHTSANWÄLTIN . PARTNERIN
Rechtsanwalt Fabian Frechen
Fabian Frechen
RECHTSANWALT . PARTNER
Klaus F. Delwig . Rechtsanwalt . Partner
Klaus F. Delwig
RECHTSANWALT . PARTNER
MICHAEL SCHU
Michael Schu
RECHTSANWALT . PARTNER