Scroll Top
ARCHITEKTENURHEBERRECHT
ARCHITEKTENURHEBERRECHT

Der Bereich des Architektenurheberrechts gewinnt zunehmend an Bedeutung. So werden nicht nur zahlreiche Bauvorhaben errichtet, die eine besondere Gestaltungshöhe aufweisen und Urheberrechtsschutz genießen können, sondern es wird mehr und mehr saniert und umgebaut. Das führt nicht selten zu Konflikten mit dem Ursprungsarchitekten, der sein Urheberrecht beeinträchtigt sieht.

Als eine der wenigen Kanzleien ist unsere Partnerschaft sowohl auf dem Gebiet des Urheberrechts als auch des Bau- und Architektenrechts originär tätig. Deswegen können wir notwendige Spezial- und Branchenkenntnisse aus diesen beiden Bereichen zusammenführen und unseren Mandanten einen erheblichen Mehrwert in der außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung und Vertretung bieten. 

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Rechtsberatung in Bezug auf den Schutz, die Nutzung und Verwertung von urheberrechtlich geschützten Inhalten und Werken
  • Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von urheberrechtlichen Nutzungsverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen (z. B. Unterlassungs-/Schadensersatzansprüchen außergerichtlich und gerichtlich)
ANSPRECHPARTNER
Dr. Petra Christiansen-Geiss . Rechtsanwältin . Partnerin
Dr. Petra Christiansen-Geiss
RECHTSANWÄLTIN . PARTNERIN
Klaus F. Delwig . Rechtsanwalt . Partner
Klaus F. Delwig
RECHTSANWALT . PARTNER
KATJA NUXOLL
Katja Nuxoll
RECHTSANWÄLTIN & DIPL KFFR., PARTNERIN
PROF. FRANK SIEGBURG
Prof. Frank Siegburg
RECHTSANWALT . PARTNER
PROF. DR. ULRICH WERNER
Prof. Dr. Ulrich Werner
RECHTSANWALT
Gregor Sibeth . Rechtsanwalt
Gregor Sibeth
RECHTSANWALT