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BEIHILFEN
BEIHILFEN

Beihilfen sind nach der europarechtlichen Definition sämtliche staatlichen oder aus staatlichen Mitteln gewährten Vorteile jeder Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Branchen den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und hierdurch
den zwischenstaatlichen Handel innerhalb der EU beeinträchtigen können.

Diese sehr weite Definition führt dazu, dass viele und sehr unterschiedliche Lebenssachverhalte in den Anwendungsbereich des EU-Beihilferechts geraten.

Dies können alle Formen von Unterstützungen von Unternehmen, nicht marktübliche Gegenleistungen für erbrachte Leistungen oder Grundstücksveräußerungen unter Marktwert sein.

Da rechtswidrige Beihilfen nichtig sind, stellen sich oft juristisch anspruchsvolle Fragen zur beihilferechtlichen Einordnung, zur Zulässigkeit als de-minimis-Beihilfe oder als zulässige Beihilfe für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI).

Zulässig sind ferner bestimmte Rettungsbeihilfen für Unternehmen, die sich in einer Krise befinden. Beihilfen, die u. a. diese Voraussetzungen
nicht erfüllen, bedürfen der Notifizierung durch die EU-Kommission.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Beratung von Kommunen und anderen öffentlichen Stellen sowie Unternehmen zum Vorliegen von Beihilfesachverhalten
  • Beratung zu de-minimis-Beihilfen, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI), Rettungsbeihilfen und weiteren zulässigen Unterstützungen
  • Beratung in Notifizierungsverfahren
ANSPRECHPARTNER
DAVID POSCHEN
David Poschen
RECHTSANWALT . PARTNER
DR. NORBERT REUBER
Dr. Norbert Reuber
RECHTSANWALT . PARTNER
Alexander Thesling
Alexander Thesling
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Marvin Klein . Rechtsanwalt
Marvin Klein
RECHTSANWALT