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ENERGIERECHT (FACILITY & CONTRACTING)
ENERGIERECHT (FACILITY & CONTRACTING)

Betrieb und Wartung zunehmend komplexer werdender haustechnischer Systeme haben eine Marktentwicklung befördert, die für Haustechnikanbieter unverzichtbar geworden ist. Das Betreiben, Warten und Instantsetzen der komplexen Anlagen ist heute für Haustechnik-Unternehmen neben dem Anlagenbau ein zunehmend wichtiger werdender Teil der Angebotspalette.

Ein weiterer Wachstumsmotor in dieser Entwicklung ist die Hebung des Energieeinsparungspotentials. Da die hierfür notwendigen Investitionsvolumina nicht immer vom Immobilieneigentümer bereitgestellt werden können, hat sich als Weiterentwicklung des Facility-Managements das Contracting herausgebildet. Beim Contracting erzeugt der Anbieter die benötigten Medien, Strom, Wärme, Kälte, usw. auf eigenen oder gepachteten Anlagen und rechnet seine Leistung und sein Investment über den Medienpreis ab. Durch neueste Technik lassen sich so die Vorteile der Kraftwärmekupplung im Interesse beider Vertragspartner nutzen. HWH hat die Entwicklung als Berater großer Haustechnikanbieter von Anfang an begleitet und steht auch interessierten Immobiliennutzern als Berater zur Verfügung.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Entwicklung bedarfsgerechter Facility-Management- und Contracting-Verträge
  • Prüfung vorliegender Vertragskonzepte
  • Juristische Begleitung der Vertragsverhandlungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus FM- oder Contracting-Verträgen
ANSPRECHPARTNER
MICHAEL SCHU
Michael Schu
RECHTSANWALT . PARTNER
DR. HELMUT WEINGARTEN
Dr. Helmut Weingarten
RECHTSANWALT . PARTNER