Scroll Top
KNOW-HOW SCHUTZ (GESCHÄFTSGEHEIMNIS- SCHUTZGESETZ)
KNOW-HOW SCHUTZ (GESCHÄFTSGEHEIMNISSCHUTZ-GESETZ)

Geheime wirtschaftliche und technische Tatsachen werden allgemein als Know-how bezeichnet. Der Inhalt des Know-how stellt – wie die (verbrieften) gewerblichen Schutzrechte auch – regelmäßig einen sehr erheblichen Unternehmenswert dar. Dabei liegt der Vorteil des Know-hows (im Vergleich zu den verbrieften Rechten) darin, dass keine unmittelbaren Kosten entstehen und die Schutzdauer beliebig lange ist. Nachteilig ist dahingegen, dass Know-how gerade kein Monopol-Recht verleiht. Eine zivilrechtliche Zuordnung des Know-hows zu einem bestimmten Unternehmen als Inhaber, vergleichbar mit Patent- oder Markenrechten, findet über den Geheimnisschutz nicht statt, sondern wird – was im Streitfall nachzuweisen ist – vorausgesetzt. Dabei haben sich die Anforderungen an einen solchen Nachweis seit Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) erheblich geändert. Insbesondere sind zwischenzeitlich gezielte Geheimhaltungsmaßnahmen erforderlich, um „Geheimnisschutz“ überhaupt beanspruchen zu können.

Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Know-how- bzw. Geheimnisschutzes und helfen Ihnen, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Geschäftsgeheimnisse und Ihr Know-how effektiv vor einer Offenlegung und einer unzulässigen Verwertung durch Dritte zu schützen.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Know-how Analyse: Identifizierung, Dokumentation und Klassifizierung Ihres Unternehmens-Know-hows nach Schutzklassen und eingesetzten Abwehrmaßnahmen, Fixierung möglicher Risiken
  • Implementierung und Dokumentation eines speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Know-how Schutzkonzepts unter Beachtung der Anforderungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes
  • Beratung zu vorbeugenden Maßnahmen im Hinblick auf ein „Reverse Engineering“
  • Überprüfung und Anpassung bestehender und/oder Erstellung neuer rechtsicherer Vertragsunterlagen (insbesondere Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen/Non-disclosure agreements „NDA“)
  • Durchführung von Mitarbeiter-Schulungen, Formulierung von Weisungen und Richtlinien für Arbeitnehmer (einschließlich Home-Office-Richtlinien)
  • Zivil- und strafrechtliche Beratung und Vertretung bei unbefugter Verwertung von Geschäftsgeheimnissen, Whistleblowing oder Betriebsspionage
ANSPRECHPARTNER
KATJA NUXOLL
Katja Nuxoll
RECHTSANWÄLTIN & DIPL KFFR., PARTNERIN