Scroll Top
PERSONENVERSICHERUNGS-
RECHT
PERSONENVERSICHERUNGSRECHT

Alltägliche Risiken sind durch verschiedene Produkte aus dem Bereich der Personenversicherung abdeckbar.

Der Versicherungsnehmer sichert hierbei entweder nur sich selbst oder aber daneben auch andere mitversicherte Personen für bestimmte Ereignisse bzw. Lebensumstände ab. Dies können Unfälle, Krankheiten, Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder aber Altersversorgung sein.

Wir prüfen, inwieweit behauptete Ansprüche berechtigt sind und welche Einwendungen bestehen können. Dabei greifen wir auf jahrelange Erfahrungen und besondere Spezialisierung in der Personenversicherung, die bereits außergerichtlich, aber auch im Prozess eine sachgerechte Bearbeitung Ihres Falles versprechen.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Außergerichtliche Beratung/Vertretung
  • Bundesweite Prozessvertretung
  • Regresse
  • Betrugsaufklärung

 

Insbesondere in den Sparten:

  • Betriebliche Altersversorgung
  • Berufsunfähigkeit
  • Kranken
  • Leben
  • Unfall
ANSPRECHPARTNER
Antonia Herrmann . Rechtsanwältin . Partnerin
Antonia Herrmann
RECHTSANWÄLTIN . PARTNERIN
Rechtsanwältin Kerstin Hartwig
Kerstin Hartwig
RECHTSANWÄLTIN . PARTNERIN