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SCHENKUNGEN & VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE, VERMÖGENSNACHFOLGE
SCHENKUNGEN &
VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE, VERMÖGENSNACHFOLGE

Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, Teile ihres Vermögens auf die nächste Generation zu Lebzeiten und möglichst frühzeitig zu übertragen. Die Vermögensübertragung zu Lebzeiten bietet nicht nur für Unternehmer große Vorteile (zur Unternehmensnachfolge speziell siehe Unternehmensnachfolge und Stiftungen).

Es lassen sich durch frühzeitige Schenkungen nicht nur Pflichtteilsansprüche oder Erbschaftssteuern ganz erheblich reduzieren. Die mit allen Beteiligten abgestimmte einvernehmliche (teilweise) Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten ist auch eines der wenigen geeigneten Mittel, um langjährige und kostspielige Erbstreitigkeiten selbst in problematischen Familien zu vermeiden. Auch wenn die Befürchtung besteht, dass das Vermögen durch lange Aufenthalte in Pflegeheimen verbraucht werden könnte, ist eine frühzeitige teilweise Vermögensübertragung an die Angehörigen sinnvoll.

Wir beraten Sie umfassend und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten und entwerfen für Sie in enger Zusammenarbeit mit dem von Ihnen gewählten oder einem uns bekannten Notar (und gegebenenfalls Ihrem Steuerberater) Verträge, die Bestand haben und geeignet sind, spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Selbstverständlich bleiben dabei immer die Wünsche und Bedürfnisse desjenigen im Fokus, der bereit ist, bereits zu Lebzeiten zu Gunsten seiner Angehörigen auf Teile seines Vermögens zu verzichten.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Beratung bezüglich der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Individuelle Gestaltung von Schenkungsverträgen und Verträgen zu vorweggenommenen Erbfällen, jeweils zugeschnitten auf die speziellen Bedürfnisse des Einzelfalls, wie etwa für:
    • Patchwork-Familien
    • Geschiedene/Zum zweiten Mal verheiratete
    • Kinderlose
    • Eltern nichtehelicher Kinder
    • Angehörige von Sozialhilfeempfängern
  • Ermittlung der zu erwartenden Pflichtteilslast und gegebenenfalls Aufzeigen von Möglichkeiten, diese zu reduzieren
  • Ermittlung der zu erwartenden erbschaftsteuerlichen Belastung und Aufzeigen von Möglichkeiten, diese zu reduzieren
  • Sicherung der Altersvorsorge/Rückforderungsrechte des Übergebers
  • Reduzierung von Pflichtteilansprüchen
ANSPRECHPARTNER
ANDREAS KLUGE
Andreas Kluge
RECHTSANWALT
Dr. Susanne Sachs . Rechtsanwältin . Partnerin
Dr. Susanne Sachs
RECHTSANWÄLTIN . PARTNERIN
DR. UDO VÖLLINGS
Dr. Udo Völlings
RECHTSANWALT . PARTNER