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UNTERNEHMENSNACHFOLGE & STIFTUNGEN
UNTERNEHMENSNACHFOLGE & STIFTUNGEN

Wer verantwortungsbewusst sein Vermögen verwalten und gestalten will, muss sich auch rechtzeitig um die Gestaltung der Nachfolgeplanung kümmern. Die Überleitung von betrieblichem und privatem Vermögen auf die nächste Generation durch Zuwendungen zu Lebzeiten oder im Wege der Erbfolge ist ein komplexer Vorgang, der nicht nur juristische und steuerliche Kompetenz verlangt, sondern auch Sensibilität auf die Besonderheiten des Falls und die persönlichen Belange aller Betroffenen einzugehen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen können wir Ihnen als kompetente Berater dabei helfen, eine für Ihre Wünsche und Bedürfnisse maßgerechte Vorsorgeregelung zu treffen.

Wer als Stifter nach einer Möglichkeit sucht, nach eigenen Vorstellungen Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen und die Absicht hat, mit seinem Vermögen über die Spanne des eigenen Lebens hinaus ein bestimmtes Ziel zu verwirklichen, kann durch uns hinsichtlich der Beratung und Gestaltung von Stiftungen, nicht selbstständigen Stiftungen und zweckgebundenen Zuwendungen an bereits bestehende Stiftungen kompetent und umfassend beraten werden. Die in unserem Hause tätigen Berater engagieren sich insoweit nicht nur beruflich, sondern auch im erheblichen Umfang privat und ehrenamtlich in zahlreichen bereits bestehenden Stiftungen.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Umfassende Beratung zu steuerlichen, zivilrechtlichen und familiären Problemen bei der Unternehmensnachfolge
  • Begleitung und Erarbeitung von Nachfolgeverträgen
  • Interessenvertretung einzelner Familienmitglieder
  • Beratung und Begleitung bei der Gründung einer selbstständigen oder nicht selbstständigen Stiftung
ANSPRECHPARTNER
ANDREAS KLUGE
Andreas Kluge
RECHTSANWALT
Dr. Susanne Sachs . Rechtsanwältin . Partnerin
Dr. Susanne Sachs
RECHTSANWÄLTIN . PARTNERIN
DR. UDO VÖLLINGS
Dr. Udo Völlings
RECHTSANWALT . PARTNER